Häufig gestellte Fragen

Was soll durch die Bildungsstiftung gefördert werden?

Das Ziel der Bildungsstiftung ist eine breite und umfassende Förderung der Kinder und Jugendlichen unserer Stadt. Die fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenzen unserer Kinder und Jugendlichen sollen gestärkt und gefördert werden. Um die Ausbildungsfähigkeit unserer Jugendlichen zu verbessern, soll der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den Firmen, Handwerksbetrieben, Dienstleistungsunternehmen, Kliniken und Geschäften unserer Stadt umfassend unterstützt werden. Die Kinder und Jugendlichen unserer Stadt sollen sowohl in technischen und naturwissenschaftlichen als auch in wirtschaftlichen und politischen Bereichen gestärkt werden, ebenso in Geschichte, Sprachen, Sport, Musik, Kunst und Kultur.

Wer entscheidet über die Verwendung der Stiftungsgelder?

Der Stiftungsvorstand (3 Personen) entscheidet über die Vergabe der Mittel nach Maßgabe der vom Stiftungsrat aufgestellten Vergaberichtlinien. Projektbezogene Spenden werden nach den Wünschen der Spender verwendet.

Hier finden Sie das Antragsformular als Word-Vorlage und als PDF:

Wie erfolgt der Nachweis der Mittelverwendung?

Der Stiftungsvorstand erstellt einen jährlichen Bericht über die geförderten Projekte sowie die Verwendung der Stiftungsmittel. Dieser Bericht ist allen Interessierten zugänglich und auf der Internetseite der Bildungsstiftung veröffentlicht. Im Internet wird darüber hinaus über die laufenden Projekte und Aktionen berichtet. Der Stiftungsvorstand muss darüber hinaus gegenüber der Stiftungsbehörde jeweils zum 1.7. eine detaillierte Jahresrechnung vorlegen.

Warum gerade eine Stiftung?

Die Rechtsform einer Stiftung ermöglicht zum einen eine langfristige, nachhaltige Förderung von Bildung und Erziehung in Bad Waldsee. Durch die als gemeinnützig anerkannte Körperschaft können auch Spenden direkt und ohne Verzögerung in Förderprojekte fließen. Die staatliche Aufsicht sichert Stiftern, Zustiftern und Spendern eine seriöse und zielgebundene Mittelverwendung.

Wer sind die Stifter?

Stifter werden ist nicht schwer: Der Wille zählt! „Stiften gehen“ kann jede natürliche Person, die nach dem Gesetz voll geschäftsfähig ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auch jede juristische Person wie beispielsweise ein rechtsfähiger Verein oder ein Unternehmen kann sich als Stifter betätigen.
Jeder Bürger und jedes Unternehmen, dem die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen am Standort Bad Waldsee am Herzen liegt, kann die Bildungsstiftung unterstützen. Als Stifter im Rahmen der Stiftungsgründung, als Zustifter nach der Gründung oder als Spender.

Kann ich auch „spenden“ oder muss ich „stiften“?

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Vermögen der Bildungsstiftung und somit langfristig die Erträge, die aus Kapitalanlage erzielt werden. Eine Zustiftung kann nicht direkt von der Bildungsstiftung zur Aufgabenerfüllung (Projekte) verwendet werden, sondern ‚nur’ die Erlöse daraus, dafür aber dauerhaft. 
Eine Spende kann ganz zielgerichtet und direkt in ein Projekt fließen oder auf mehrere laufende Projekte verteilt werden. 

Wie ist die steuerliche Situation?

Die Bildungsstiftung Bad Waldsee ist vom Finanzamt Ravensburg als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Die Stiftung ist berechtigt, für die ihr zur Verwendung für die Zwecke der Förderung der Bildung und Erziehung (Abschnitt A, Nr 4 der Anlage 1 zu  48 Abs. EStDV) zugewendeten Spenden Zuwendungsbestätigungen („Spendenbescheinigungen“ bzw. der Nachweis einer Zustiftung) auszustellen. Rückwirkend zum 1.1.2007 trat das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ in Kraft. Mit diesem Gesetz hat der Bundesrat das Spendenrecht erheblich vereinfach und Bürokratie deutlich abgebaut. Insbesondere in Bezug auf Stiftungen bringt dieses Gesetz einige steuerliche Verbesserungen mit sich. So können beispielsweise (Zu-)Stiftungen von bis zu 1 Mio Euro, bei Ehepaaren sogar der doppelte Betrag, über 10 Jahre verteilt abgesetzt werden. Der Spendenabzug wurde mit dem Gesetz auf einheitlich 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte angehoben.